Das Startchancen-Programm soll dazu beitragen, die Leistungsfähigkeit des Bildungssystems in Deutschland nachhaltig zu verbessern, die Bildungs- und Chancengerechtigkeit zu erhöhen und den starken Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungserfolg aufzubrechen.
Um diese Ziele zu erreichen, wird über die Säule II ein Chancenbudget für bedarfsgerechte Lösungen zur Schul- und Unterrichtsentwicklung bereitgestellt. Die Vermittlungsplattform unterstützt die Schulen dabei, passende Angebote zu finden. Danach können die Schulen ihr dezentrales Budget nutzen, um individuelle Dienstleistungsverträge mit externen Partnern abzuschließen.
Vor der Veröffentlichung auf der Vermittlungsplattform wird auf Grundlage der Angaben des Anbieters im Plattformformular geprüft, ob das Angebot den Zielsetzungen der Säule II des Startchancen-Programms entspricht und im schulischen Kontext grundsätzlich plausibel und umsetzbar erscheint. Diese Prüfung anhand eines standardisierten Prüfkriterienkatalogs stellt keine Anerkennung, Empfehlung oder umfassende fachliche, qualitative oder rechtliche Prüfung des Angebots oder des Anbieters durch das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen dar. Die Kontaktaufnahme und die Entscheidung über die Inanspruchnahme eines Angebots und die Prüfung der im Einzelfall maßgeblichen fachlichen, organisatorischen und rechtlichen Voraussetzungen obliegt der jeweiligen Schule. Soweit es nach den einschlägigen Vorgaben erforderlich ist, wird das zuständige Staatliche Schulamt miteinbezogen.
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Wenn Sie eine Startchancen-Schule in Hessen sind, können Sie über diesen Link Ihren Login-Zugriff anfordern.