Herausgegeben vom Hessischen Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.startchancen-hessen.de veröffentlichten Website des Hessischen Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV HE 2019, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im März 2026 durchgeführten Selbstbewertung.
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen teilweise vereinbar.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 3 Absatz 1 der BITV HE 2019 und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Barriere 1:
Barriere 2:
Barriere 3:
Inhalte, für die eine unverhältnismäßige Belastung gemäß des Anwendungsbereich des § 3 Absatz 1 BITV HE 2019 geltend gemacht wird, liegen derzeit nicht vor.
Es liegen keine Inhalte vor, die nicht in den Anwendungsbereich des § 3 Absatz 1 BITV HE 2019 fallen.
Diese Erklärung wurde am 02. März 2026 erstellt und zuletzt am 03.03.2026 überprüft und aktualisiert.
Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern? Sprechen Sie unsere verantwortliche Kontaktperson an:
Referat IV.3.2 / Florian Dierschke
E-Mail: SCP@kultus.hessen.de
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Beauftragte der Hessischen Landesregierung für barrierefreie IT und digitale Teilhabe
Leiterin LBIT – Landeskompetenzzentrum Barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Leiterin Marktüberwachungsstelle nach dem BFSG
Landgraf-Philipp-Platz 1 – 7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 - 2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de