Leichte Zugänglichkeit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Herausgegeben vom Hessischen Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.startchancen-hessen.de veröffentlichten Website des Hessischen Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen. 

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV HE 2019, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im März 2026 durchgeführten Selbstbewertung.

Nicht barrierefreie Inhalte

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen teilweise vereinbar. 

Unvereinbarkeit mit der BITV HE 2019

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 3 Absatz 1 der BITV HE 2019 und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Barriere 1:

  • Gesamter Webauftritt: Nicht-Text-Inhalte. Für einzelne Bilder und grafische Elemente sind keine oder keine ausreichend beschreibenden Alternativtexte hinterlegt. Dadurch können die Inhalte von Screenreadern nicht oder nur eingeschränkt ausgegeben werden. 
  • Barrierefreie Alternative: Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden. 

Barriere 2: 

  • Gesamter Webauftritt: Tastaturbedienbarkeit. Einige interaktive Elemente der Website sind nicht vollständig über die Tastatur erreichbar oder bedienbar, wodurch die Nutzung für Personen ohne Maus erschwert wird. 
  • Barrierefreie Alternative: Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden. 

Barriere 3: 

  • Gesamter Webauftritt: Kompatibilität. Einige interaktive Bedienelemente verfügen über fehlende oder unvollständige ARIA-Attribute. Dies führt dazu, dass Name, Rolle und Zustand dieser Elemente für assistive Technologien (z. B. Screenreader) nicht zweifelsfrei identifizierbar sind. 
  • Barrierefreie Alternative: Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden. 

Unverhältnismäßige Belastung

Inhalte, für die eine unverhältnismäßige Belastung gemäß des Anwendungsbereich des § 3 Absatz 1 BITV HE 2019 geltend gemacht wird, liegen derzeit nicht vor. 

Kein Anwendungsfall

Es liegen keine Inhalte vor, die nicht in den Anwendungsbereich des § 3 Absatz 1 BITV HE 2019 fallen.

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 02. März 2026 erstellt und zuletzt am 03.03.2026 überprüft und aktualisiert. 

Feedback und Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit

Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern? Sprechen Sie unsere verantwortliche Kontaktperson an:

Ansprechperson Barrierfreiheit

Referat IV.3.2 / Florian Dierschke
E-Mail: SCP@kultus.hessen.de

Barriere melden

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Durchsetzungs- und Über­wachungs­stelle Barrierefreie Informations­technik

Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Sitz: Regierungspräsidium Gießen

Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Beauftragte der Hessischen Landesregierung für barrierefreie IT und digitale Teilhabe
Leiterin LBIT – Landeskompetenzzentrum Barrierefreie IT 
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Leiterin Marktüberwachungsstelle nach dem BFSG

Landgraf-Philipp-Platz 1 – 7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 - 2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de

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